„Damit wir uns gut verstehen“
Waldvogels allgemeine G´schäftsbedingungen ab 2023
Bereich: Tagung
TOP 3 AGB’s – für ein faires und gutes Miteinander.
1.Bitte teilen Sie uns die endgültige Teilnehmerzahl im Falle einer Abweichung spätestens 3 Werktage vor Ihrer Veranstaltung schriftlich mit, diese wird dann auch berechnet.
2. Bitte beachten Sie: die Tagungszeit ist bis spätestens 20:00 Uhr kalkuliert. Danach verrechnen wir pro Stunde 25,00 €. Dies gilt auch für Vorbereitungsarbeiten und den Aufbau am Vorabend. (bitte vorab mit uns abklären ob ein Vorabendaufbau möglich ist)
3. Stornogebühren:
– 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei – 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20% der Gesamtkosten
– 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40% der Gesamtkosten
– 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60% der Gesamtkosten
– 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn sowie bei nicht Erscheinen 80% der Gesamtkosten *Gesamtkosten: hierunter verstehen wir alle Kosten laut Vertrag/Angebot, auch Hotelzimmer, extra Buchungen und Rahmenprogramm.
Stornorechnungen werden auch bei einer Verschiebung der Veranstaltung fällig.
Bereich: Hotelzimmer
Privat gebuchte Zimmer sind 48h vor Anreise kostenfrei stornierbar. Danach wird der Hotelzimmerpreis abzüglich der Frühstückspauschale berechnet. Bei Nichtanreise wird der volle Zimmerpreis berechnet.
Bereich: Veranstaltungen/Hochzeiten
- Leistungen / Preise
Wir kalkulieren fair! Wir führen vor der geplanten Veranstaltung Gespräche über Angebot & Preise. Unklarheiten bitte vor Veranstaltung abklären. Im Nachhinein werden keine Preise verhandelt und keine Preisreduktionen aufgrund von Kritik oder Beschwerde gewährleistet.
Die Gästezahl ist 2 Wochen vorher (Sa/Sa, Fr/Fr…) schriftlich bekannt zu geben unter hochzeit@wald-vogel.de. Diese Zahl ist die Rechnungsgrundlage.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns der Waldvogel GmbH, in der oben genannten Räumlichkeit zum vereinbarten Veranstaltungsdatum das vereinbarte Arrangement abzunehmen und das hierfür vereinbarte Entgelt zu entrichten. Bei einer Stornierung & Verschiebung ist der Auftraggeber mit den unter Punkt 3 stehenden Stornokosten einverstanden. Wir, die Waldvogel GmbH, stellen den Raum zum o.g. genannten Datum, für die Art von Feier zur Verfügung. Abweichungen führen zu einem Vertragsbruch.
Die Anmeldung und die Gebühren bei der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA entrichtet der Veranstalter, nicht die Waldvogel GmbH. Feuerwerk, Bodenfeuerwerk, Feuershow etc sind beim Landratsamt zu melden. Im Innenraum ist kein offenes Feuer erlaubt/ Ausgenommen Deko Kerzen.
Die exklusive Raumnutzung unserer Räumlichkeiten (Ausgangspunkt ist die gemeldete Gästezahl 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) Der Wintergarten: Gruppen unter 20 Personen – Raummiete 500 €.
Die Sauwiese: Gruppen unter 45 Personen – Raummiete von 500 €.
Der Stadl: Gruppen unter 85 Personen – Raummiete von 1000 €.
Nachtzuschlag – Raum ist inkl. Gäste, Dienstleister & eigener Deko um 2 Uhr geräumt.
Bis 00:00 Uhr Kostenfrei in allen Räumlichkeiten
Bis 01:00 Uhr 300 €// Bis 02:00 Uhr 600 €
Ab 02:00 Uhr pro angefangene halbe Stunde 250 €
2. Stornierung & Verschiebung
Eine Stornierung des Vertrages hat schriftlich zu erfolgen und ist mit der schriftlichen Bestätigung der Waldvogel GmbH bestätigt. Hier zählt das Datum des Posteinganges, der schriftlichen Stornierung/V.
Für die Stornierung/V fallen folgende Kosten (Alle Leistungen des Angebotes!) für den Auftraggeber an:
Stornierung der Veranstaltung durch den Gast
Nach Vertragsunterschrift 50 & des Arrangements Preises
1 Jahr oder am Tag selbst verrechnen wir 80 % des Mindestumsatzes ohne Gegenleistung
Änderungen und Streichungen der vereinbarten Leistungen können bis zu 2 Monaten vor dem Beginn der Veranstaltung kostenfrei vorgenommen werden.
Bei Änderungen oder Streichungen innerhalb von weniger als 2 Monaten vor Veranstaltungsbeginn werden Stornogebühren anfallen, deren Höhe je nach Umfang und Art der Änderung individuell vereinbart wird.
Wir bitten auch familienintern das Worst-Case Szenario durchzuspielen… was ist, wenn…… (jemand plötzlich erkrankt/verstirbt). Ggf. kann man sich hierfür um eine Versicherung/Absicherung kümmern.
Ein Rücktritt unserer Seiten ist pauschal nicht möglich, außer die Räumlichkeit und der Grund sind aufgrund höherer Gewalt und elementaren Ereignissen von Feuer, Hagel, Sturm, Wasser, Schnee, Kälte, Pandemie, Erosion zerstört.
Ebenfalls behalten uns eine Stornierung unsererseits bis zum Tag der VA vor.
Unsere Gründe hierfür sind: ethische/politisch für uns nicht vertretbare Gästekreise, Uneinigkeit über Angebot & Preis & Erfüllung.
3. Weitere Vertragsinhalte
Wir berufen uns auf das Nichtrauchergesetz und das Jugendschutzgesetz. Bei eingebrachten Speisen, die Kuchen, weisen wir darauf hin, dass Sie die Rückstellproben nachweisen müssen. Kuchen die uns „zerronnen“ gebracht werden, servieren wir nicht. Sie übernehmen die Gewähr für Ihre eigenen Speisen. Liegenschaften entsorgen wir spätestens 1 Woche nach Veranstaltung. Die Mitnahme von übrigen Speisen/ Getränken ist nicht gestattet (Überbleibsel bei Buffet) Miteinbringen von Speisen/Getränke ist nicht gestattet. Wird von uns nicht gestattet, da dies Ausfälle in der Leistung für uns sind und wir einen „Full Service“ anbieten.
Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Aufbau am Vorabend nur durch den Auftragnehmer Anbringen von Nägeln, Klebstoffen, Tackern, Schrauben, Klebestreifen ist an Wänden, Balken, Türen, Türrahmen untersagt. Streuen von Konfetti oder Konfettibomben/Kanonen ist nicht erlaubt. Wünschen Sie eigene Stühle/Tische- für das Leerräumen/Einräumen verrechnen wir 500 €. Lieferung und Abbau muss am selben Tag/selbige Nacht erfolgen.
Hotelzimmerbuchungen. Stornierungen sind bis zu 48 Std vorher kostenfrei. Nichtanreise ohne schriftliche Stornierung = Bezahlung des Zimmers. Hotelzimmer sind Nichtraucherzimmer, bei Nichtbeachtung berechnen wir die Gebühr von 2 Übernachtungen (fürs Nichtvermieten, Lüften und zusätzlich Reinigen). Der Auftragnehmer vergibt kein Zimmerkontingent.
Hotelzimmer Check-in ab 16 Uhr, Check out bis 10 Uhr 😊 auch für Hochzeitsgäste.
4. Haftung
Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch in vollem Umfang für sich selbst, für die Gäste oder Dritte, die durch den Gast beauftragt wurden. Beschädigungen am Haus, Inventarverlust, Einrichtungsschäden oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden.
Der Auftraggeber kommt für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen & Getränke vor, während und nach der Veranstaltung auf (bspw. Kaffee & Kuchen am Anreisetag vor der VA, oder bei Abreise möchte der Gast noch Marmeladen und Souvenirs erwerben).
Anlieferungen von DL, Aufbau, Abbau, Transport, Verwahrung – erfolgen auf Buchung des Auftraggebers. Wir haften nicht für Schäden eingebrachter Gegenstände. Die Zeiten für Anlieferung / Abholungen sind mit uns abzustimmen. Liegenschaften & Geschenke- wir haften nicht für diese eingebrachte Gegenstände. Wir nehmen keine Geldgeschenke in Verwahrung. Und weisen darauf hin, dass das Brautauto kein geeigneter Lagerplatz für Geschenke ist.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe im Außenbereich ab 22:00 Uhr gewährleistet wird (Musik/Gesang/Gäste/Aufführung). Bußgelder/Ordnungswidrigkeiten, z.B. wegen Nachtruhe Störung, Versperren von Rettungswegen, Überschreitung zulässiger Besucherzahl etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei grobfahrlässiger Missachtung der Vertragsinhalte machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Arten an Streitigkeiten ist Leipheim.
Es gibt viel zu klären 😊 wir haben versucht es mit einem Lächeln im Gesicht ganz ernst niederzuschreiben.
Wir wollen dass es passt, auf beiden Seiten, lasst uns einfach gut miteinander umgehen eine gute Zeit haben.
DANKE- Stefanie Pröbstle & Mathias Ihle mit dem Waldvogel TEAM
(Handschriftliche Änderungen werden nicht berücksichtigt)